Seebad Koserow (niederdeutsch Kausro) ist eine Gemeinde auf der Insel Usedom direkt am Ufer der Ostsee und des Achterwassers
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Vorpommern-Greifswald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1718 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17459                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038375                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Koserow  
   Hauptstraße 1  
   17459 Koserow  
2. Amtsverwaltung Usedom-Süd  
   Am Markt 1  
   17440 Bansin  
3. Landkreis Vorpommern-Greifswald  
   Am Schloß 1  
   17389 Anklam  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Koserow – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Koserow betreffen die folgenden Entscheidungen und Verfahren:
- Beschluss der Gemeindevertretung Ostseebad Koserow Nr. GVKo 0059/25 vom 03.02.2025 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet südlich des Triftweges“ in der Fassung von 12-2024.
- Beschluss Nr. GVKo-0037/24 vom 26.11.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow.
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschlüsse Nr. GVKo-0035/24 und GVKo-0036/24 vom 26.11.2024.
- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung FNP und des Bebauungsplanes Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ im Juli 2024.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.