Krackow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkraːko] ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Südosten Mecklenburg-Vorpommerns (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17329,17322 (Lebehn),17328 (Battinsthal, Schuckmannshöhe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039746
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Urząd Miasta Krakowa
pl. Wszystkich Świętych 3-4
31-004 Kraków
2. Małopolski Urząd Wojewódzki
ul. Basztowa 22
31-156 Kraków
3. Powiatowy Inspektorat Nadzoru Budowlanego w Krakowie
ul. Biskupa Jordana 24
31-201 Kraków
Gemeinde Krackow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Krakow am See wird die Holzbrücke am Nordischen Hof durch eine Metallbrücke ersetzt, die mit europäischen Fördermitteln dieses Jahr gebaut werden soll.
Es gibt Pläne für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im nördlichen Stadtgebiet, nordöstlich von Klein Grabow, durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser Plan umfasst die Umgliederung von landwirtschaftlichen Flächen in Sondergebiete für Photovoltaik und erfordert einen qualifizierten Bebauungsplan.
Zusätzlich ist die Errichtung eines Autohofs in Dobbin-Linstow geplant, der eine Tankstelle, Restaurant, Shop, Versorgungseinheiten und Lkw-Stellplätze umfasst. Dafür wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 3 "Autohof Hechtschwanz" aufgestellt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.