Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kraichtal

Die nächstgrößeren Städte sind im Süden die frühere Amtsstadt Bretten, im Osten die Stadt Eppingen (Landkreis Heilbronn) und im Westen die ehemalige Kreisstadt Bruchsal
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76703
Vorwahlen
07250, 07251, 07258, 07259
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kraichtal
Hauptstraße 1
76703 Kraichtal

2. Bürgeramt Kraichtal
Hauptstraße 1
76703 Kraichtal

3. Ordnungsamt Kraichtal
Hauptstraße 1
76703 Kraichtal
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Kraichtal wurde im Gemeinderat eine Priorisierung der Baulandentwicklung beschlossen, mit dem Gewerbegebiet Gochsheimer Grund in Menzingen als erste Priorität, gefolgt von den Wohnbaugebieten in Münzesheim und Oberacker. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag für das Gewerbegebiet in Menzingen einzuholen.

Ein neues Stadtentwicklungskonzept für Kraichtal 2035 ist in Vorbereitung, das die gesamte Stadt beleuchten und analysieren soll, um konkrete Maßnahmen und zukünftige Projekte zu planen. Es gibt Pläne für die Nachverdichtung in Münzesheim, insbesondere im Bebauungsplan Schelmenäcker, und die Erschließung des Gebiets "In den Brunnengärten" in Oberacker.

Das Projekt für eine neue Kindertagesstätte am Gaisberg in Unteröwisheim wurde vorübergehend auf Eis gelegt due to rechtlichen Problemen mit beschleunigten Bauverfahren nach § 13b Baugesetzbuch. Alternativen werden geprüft und dem Gemeinderat im Januar vorgestellt.

Das Ortskernsanierungsprogramm in Menzingen läuft noch bis April, und es gibt weitere Baulandentwicklungsstudien für Wohnen und Gewerbe in Unteröwisheim-Nordwest.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.