Kremmen ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
7710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16766
Vorwahl
033055
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kremmen
Am Markt 1
16766 Kremmen
2. Landkreis Oberhavel
Breite Straße 39
16515 Oranienburg
3. Agentur für Arbeit Oranienburg
Friedrich-Engels-Straße 36
16515 Oranienburg
Gemeinde Kremmen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Firma Bonava hat das Bauprojekt in den Rhingärten in Kremmen abgesagt, so dass dort vorerst keine Häuser entstehen. Zudem gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Kremmen, wie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 7/1 für das Gewerbegebiet Orion Lagerhalle, den Bebauungsplan Nummer 49 für den Solarpark Kremmen und den Bebauungsplan Nummer 65 für die Feuerwehr und Parkfläche am Schlossdamm. Bauherren in Kremmen müssen zudem extra für die Entwicklung der Infrastruktur zahlen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.