Kretz in der Pellenz ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Pellenz an
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56630
Vorwahl
02632
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Korbsmhle, Korbsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kretz
Hauptstraße 1
56736 Kretz
2. Ordnungsamt Kretz
Kirchstraße 5
56736 Kretz
3. Bauamt Kretz
Bahnhofstraße 10
56736 Kretz
Gemeinde Kretz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kretzschau wurde der Bebauungsplan Nr. 5 für das Wohngebiet am Kretzschauer See aufgestellt, um eine Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung vorzunehmen. Dieser Plan, beschlossen im Januar 2013, zielt auf die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes an günstiger Lage am See ab, um den Bedarf an Wohnbaustandorten in der Gemeinde zu decken. Der Plan basiert auf den Gesetzen wie dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung und berücksichtigt die Infrastruktur und Umweltaspekte.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.