Kreuztal [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'kʀɔɪ̯ʦ.taːl] ist eine Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland, und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
30.787 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57223
Vorwahl
02732
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bockenbach, Bottenbach, Mittelhees, Oberhees, Stendenbach, Bockenbach, Bottenbach, Mittelhees, Oberhees, Stendenbach
Adressen:
Stadtverwaltung Kreuztal
Bahnhofstraße 1
57223 Kreuztal
Bauamt Kreuztal
Hauptstraße 57
57223 Kreuztal
Einwohnermeldeamt Kreuztal
Hauptstraße 57
57223 Kreuztal
Gemeinde Kreuztal – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kreuztal betreffen die folgenden Projekte:
- 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Ferndorf und den Bebauungsplan Nr. 104 Mühlenweg I, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.05.2024 bis zum 25.06.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 "Am Weinberg", Stadtteil Kredenbach, mit regulärer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.04.2024 bis zum 14.05.2024.
- 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Industriepark Ferndorftal" im Stadtteil Ferndorf, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2024 bis zum 28.02.2024.
- Aufhebung des Bebauungsplans "Am Stracken Wegelchen", Stadtteil Buschhütten, mit regulärer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.07.2023 bis zum 07.08.2023.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.