Kreuztal [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'kʀɔɪ̯ʦ.taːl] ist eine Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland, und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
30.787 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57223
Vorwahl
02732
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bockenbach, Bottenbach, Mittelhees, Oberhees, Stendenbach, Bockenbach, Bottenbach, Mittelhees, Oberhees, Stendenbach
Adressen:
Stadtverwaltung Kreuztal
Bahnhofstraße 1
57223 Kreuztal
Bauamt Kreuztal
Hauptstraße 57
57223 Kreuztal
Einwohnermeldeamt Kreuztal
Hauptstraße 57
57223 Kreuztal
Gemeinde Kreuztal – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kreuztal betreffen die folgenden Projekte:
- 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Ferndorf und den Bebauungsplan Nr. 104 Mühlenweg I, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.05.2024 bis zum 25.06.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 "Am Weinberg", Stadtteil Kredenbach, mit regulärer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.04.2024 bis zum 14.05.2024.
- 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Industriepark Ferndorftal" im Stadtteil Ferndorf, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2024 bis zum 28.02.2024.
- Aufhebung des Bebauungsplans "Am Stracken Wegelchen", Stadtteil Buschhütten, mit regulärer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.07.2023 bis zum 07.08.2023.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.