Kriebitzsch ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Altenburger Land
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Altenburger Land                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1001 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04617                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03448, 034498 (Zechau)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Kriebitzsch  
   Hauptstraße 1  
   04626 Kriebitzsch  
2. Ordnungsamt Landkreis Mittelsachsen  
   Bahnhofstraße 1  
   09648 Mittweida  
3. Bürgeramt Stadtverwaltung Chemnitz  
   Markt 1  
   09111 Chemnitz  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kriebitzsch – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.