Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kriftel

Kriftel ist eine Gemeinde im südhessischen Main-Taunus-Kreis und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Taunus-Kreis
Einwohner
11.020 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65830
Vorwahl
06192
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel

2. Bürgerbüro Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel

3. Ordnungsamt Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Am Krifteler Wäldchen“ ist am 11. November 2023 rechtskräftig geworden. Das Gebiet umfasst etwa 18 Hektar und wird in einen gewerblichen Bereich im Süden und einen Wohnbereich im Norden unterteilt. Die Flächen im Gewerbebereich sollen frühestens Mitte/Ende 2025 vermarktet werden, nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen und die Erschließungsanlagen hergestellt sind. Die Wohnbauflächen werden spätestens 2030 vermarktet, sobald der Lärmschutz durch eine Riegelbebauung entlang der S-Bahn-Trasse sichergestellt ist.

Es gab Verzögerungen und Ungewissheiten aufgrund von Abstimmungsgesprächen mit Bauträgern und wegen explodierender Kosten. Zudem muss der mögliche Ausbau der Autobahn A 66 auf vier Spuren berücksichtigt werden, der den Lärmschutz und die Planungen beeinflussen könnte.

Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt über die Hessische Landgesellschaft mbH, und es wird ein Bewerber- und Vergabeverfahren geben, dessen Kriterien von der Gemeinde Kriftel festgelegt werden.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.