Kriftel ist eine Gemeinde im südhessischen Main-Taunus-Kreis und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Taunus-Kreis
Einwohner
11.020 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65830
Vorwahl
06192
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
2. Bürgerbüro Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
3. Ordnungsamt Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Am Krifteler Wäldchen“ ist am 11. November 2023 rechtskräftig geworden. Das Gebiet umfasst etwa 18 Hektar und wird in einen gewerblichen Bereich im Süden und einen Wohnbereich im Norden unterteilt. Die Flächen im Gewerbebereich sollen frühestens Mitte/Ende 2025 vermarktet werden, nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen und die Erschließungsanlagen hergestellt sind. Die Wohnbauflächen werden spätestens 2030 vermarktet, sobald der Lärmschutz durch eine Riegelbebauung entlang der S-Bahn-Trasse sichergestellt ist.
Es gab Verzögerungen und Ungewissheiten aufgrund von Abstimmungsgesprächen mit Bauträgern und wegen explodierender Kosten. Zudem muss der mögliche Ausbau der Autobahn A 66 auf vier Spuren berücksichtigt werden, der den Lärmschutz und die Planungen beeinflussen könnte.
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt über die Hessische Landgesellschaft mbH, und es wird ein Bewerber- und Vergabeverfahren geben, dessen Kriterien von der Gemeinde Kriftel festgelegt werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.