Kriftel ist eine Gemeinde im südhessischen Main-Taunus-Kreis und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Taunus-Kreis
Einwohner
11.020 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65830
Vorwahl
06192
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
2. Bürgerbüro Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
3. Ordnungsamt Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
Gemeinde Kriftel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Am Krifteler Wäldchen“ ist am 11. November 2023 rechtskräftig geworden. Das Gebiet umfasst etwa 18 Hektar und wird in einen gewerblichen Bereich im Süden und einen Wohnbereich im Norden unterteilt. Die Flächen im Gewerbebereich sollen frühestens Mitte/Ende 2025 vermarktet werden, nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen und die Erschließungsanlagen hergestellt sind. Die Wohnbauflächen werden spätestens 2030 vermarktet, sobald der Lärmschutz durch eine Riegelbebauung entlang der S-Bahn-Trasse sichergestellt ist.
Es gab Verzögerungen und Ungewissheiten aufgrund von Abstimmungsgesprächen mit Bauträgern und wegen explodierender Kosten. Zudem muss der mögliche Ausbau der Autobahn A 66 auf vier Spuren berücksichtigt werden, der den Lärmschutz und die Planungen beeinflussen könnte.
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt über die Hessische Landgesellschaft mbH, und es wird ein Bewerber- und Vergabeverfahren geben, dessen Kriterien von der Gemeinde Kriftel festgelegt werden.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.