Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Krogaspe

Krogaspe ist eine Gemeinde am Ochsenweg im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
434 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24644
Vorwahl
04392
Adresse der Amtsverwaltung
Niedernstraße 6, 24589 Nortorf
Niedernstraße 6, 24589 Nortorf 24644 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Amalienhof, Annental, Bast, Hahnenkamp, Hasselhorn, Heinrichshof, Krogasperfeld, Amalienhof, Annental, Bast, Hahnenkamp, Hasselhorn, Heinrichshof, Krogasperfeld
Adressen:
1. Stadt Krogaspe
Am Markt 1
24568 Krogaspe

2. Einwohnermeldeamt Krogaspe
Am Markt 1
24568 Krogaspe

3. Ordnungsamt Krogaspe
Am Markt 1
24568 Krogaspe
Gemeinde Krogaspe – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.