Krostitz ist eine Gemeinde im Landkreis Nordsachsen, Freistaat Sachsen
                    
                        
                                
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                                    Landkreis
                                
                                
Nordsachsen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4121 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04509                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
034295, 034241, 034294                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Krostitz  
   Hauptstraße 1  
   04509 Krostitz  
2. Einwohnermeldeamt Krostitz  
   Hauptstraße 1  
   04509 Krostitz  
3. Ordnungsamt Krostitz  
   Hauptstraße 1  
   04509 Krostitz  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Krostitz – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.