Krummennaab (bairisch: Krummanoo) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92703, 92681
Vorwahl
09682
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burggrub, Geiselhof, Gleichhof, Inglashof, Lehen, Mittelberg, Neuenreuth, Plärn, Plärnmhle, Reisermhle, Steinbach, Steinbachermhle, Steinbhl, Stockau, Trautenberg, Burggrub, Geiselhof, Gleichhof, Inglashof, Lehen, Mittelberg, Neuenreuth, Plärn, Plärnmühle, Reisermühle, Steinbach, Steinbachermühle, Steinbühl, Stockau, Trautenberg
Adressen:
1. Gemeinde Krummennaab
Hauptstraße 1
92660 Krummennaab
2. Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Am Schloßplatz 1
92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Bürgeramt Krummennaab
Hauptstraße 1
92660 Krummennaab
Gemeinde Krummennaab – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.