Krummesse ist ein Ort südwestlich von Lübeck, im südöstlichen Schleswig-Holstein am Elbe-Lübeck-Kanal.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Herzogtum Lauenburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1664 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
23628                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04508                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bornmhle, Brömbsenmhle, Klempau,Siedlung, Bornmühle, Brömbsenmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Krummesse  
   Hauptstraße 1  
   23628 Krummesse  
2. Amtsverwaltung Krummesse  
   Am Markt 2  
   23628 Krummesse  
3. Landkreis Lübeck  
   Schwartauer Allee 1  
   23611 Bad Schwartau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Krummesse – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.