Krummhörn ist eine Gemeinde im Landkreis Aurich in der Region Ostfriesland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26736
Vorwahlen
04923, 04926, 04927
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Krummhörn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Greetsiel, einem Teil der Gemeinde Krummhörn, wird der Bebauungsplan angepasst, um das Verhältnis von Dauerwohnen und Ferienunterkünften ausgewogener zu gestalten. Ein neues Entwicklungskonzept sichert planungsrechtlich Dauerwohnen und Ferienwohnen, indem ein Mindestanteil an Dauerwohnen je Baugrundstück festgesetzt wird. Das Gebiet wird vom allgemeinen Wohngebiet in das Sondergebiet „Wohnen und Ferienwohnen“ umgewidmet, um saisonale Nutzung und sogenannte „Rollladensiedlungen“ zu vermeiden. Zudem werden örtliche Bauvorschriften formuliert, um das Ortsbild zu schützen und die Versiegelung für Parkplätze zu minimieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.