Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kuhlen-Wendorf

Sie entstand am 13. Juni 2004 durch die Zusammenlegung der Orte Kuhlen und Wendorf
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19412
Vorwahlen
038483, 038486
Adresse der Amtsverwaltung
Am Markt 1, 19406 Sternberg
Am Markt 1, 19406 Sternberg 19412 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kuhlen-Wendorf
Am Markt 1
19243 Kuhlen-Wendorf

2. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Markt 1
19348 Sülstorf

3. Einwohnermeldeamt Kuhlen-Wendorf
Am Markt 1
19243 Kuhlen-Wendorf
Gemeinde Kuhlen-Wendorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 17:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.