Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kumhausen

Kumhausen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84036
Vorwahlen
0871, 08743, 08705, 08707
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 84036 Kumhausen
Rathausplatz 1, 84036 Kumhausen 84036 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kumhausen, Hauptstraße 1, 84036 Kumhausen
2. Landratsamt Landshut, Alte Poststraße 1, 84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Watzingerstraße 3, 84034 Landshut
Gemeinde Kumhausen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kumhausen hatSeveral projekte und Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplans umgesetzt oder geplant:

- Im Baugebiet Hohenegglkofen – Pfarrfeld wurden sechs gemeindliche Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser vergeben, mit Erschließungsarbeiten und der Errichtung von Gehwegen und einer Verkehrsinsel.
- Ein neues Baugebiet westlich der Schule ist geplant, mit einer Kindertagesstätte, mehrgeschossigem Wohnungsbau und einer Quartiersgarage. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
- Die Erschließung des Baugebietes Hoheneggkofen Pfarrfeld wurde 2022 mit einem Budget von 1,05 Mio. € durchgeführt.
- Weitere Projekte umfassen Straßensanierungen und Kanalsanierungen in den Jahren 2022-2025.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.