Kupferberg ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95362
Vorwahl
09227
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biesenbach, Dörpinghausen, Hönnige, Kupferberg, Neuenhaus, Schleise, Unterbirkenhof, Wasserfuhr, Biesenbach, Dörpinghausen, Hönnige, Neuenhaus, Schleise, Unterbirkenhof, Wasserfuhr
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kupferberg, Hauptstraße 1, 95367 Kupferberg
2. Finanzamt Hof, Maximilianstraße 1, 95028 Hof
3. Landratsamt Wunsiedel, Bahnhofstraße 1, 95632 Wunsiedel
Gemeinde Kupferberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.