Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Kuppenheim

Kuppenheim ist eine Stadt im Westen von Baden-Württemberg bei Rastatt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8399 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76456
Vorwahlen
07222, 07225
Adresse der Stadtverwaltung
Rathaus Friedensplatz76456 Kuppenheim
Rathaus Friedensplatz76456 Kuppenheim 76456 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Stadt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim

2. Ordnungsamt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim

3. Bürgeramt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
Gemeinde Kuppenheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 11:30
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kuppenheim plant die Ausweisung eines Industriegebietes „Ober-Hardrain“ östlich der Landesstraße L 67 und südlich der geplanten B3-neu Trasse. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2023 gefasst, und die Bekanntmachung erfolgte am 29.06.2023 im Amtsblatt „Kommunal-Echo“. Der Bebauungsplan soll Gewerbeflächen zur Stärkung des Standorts Kuppenheim und der Wirtschaftsregion Mittelbaden entwickeln und sicherstellen. Die Fläche des Bebauungsplans beträgt 10,37 ha und soll über den bestehenden Kreisverkehr an der Landesstraße L 67 erschlossen werden. Die Fortschreibung des Regionalplans und der Bebauungsplan laufen nahezu parallel, mit dem Beschluss der Gesamtfortschreibung des Regionalplans voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.