Kuppenheim ist eine Stadt im Westen von Baden-Württemberg bei Rastatt.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8399 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
76456                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07222, 07225                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Kuppenheim  
   Hauptstraße 1  
   76456 Kuppenheim  
2. Ordnungsamt Kuppenheim  
   Hauptstraße 1  
   76456 Kuppenheim  
3. Bürgeramt Kuppenheim  
   Hauptstraße 1  
   76456 Kuppenheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kuppenheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Kuppenheim plant die Ausweisung eines Industriegebietes „Ober-Hardrain“ östlich der Landesstraße L 67 und südlich der geplanten B3-neu Trasse. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2023 gefasst, und die Bekanntmachung erfolgte am 29.06.2023 im Amtsblatt „Kommunal-Echo“. Der Bebauungsplan soll Gewerbeflächen zur Stärkung des Standorts Kuppenheim und der Wirtschaftsregion Mittelbaden entwickeln und sicherstellen. Die Fläche des Bebauungsplans beträgt 10,37 ha und soll über den bestehenden Kreisverkehr an der Landesstraße L 67 erschlossen werden. Die Fortschreibung des Regionalplans und der Bebauungsplan laufen nahezu parallel, mit dem Beschluss der Gesamtfortschreibung des Regionalplans voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
                            
                                Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.