Die Hansestadt Kyritz, auch Kyritz an der Knatter genannt, ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten von Brandenburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ostprignitz-Ruppin                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9155 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
16866                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
033971                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Kyritz  
   Breite Straße 1  
   16866 Kyritz  
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin  
   Am Schloß 1  
   16816 Neuruppin  
3. Einwohnermeldeamt Kyritz  
   Breite Straße 1  
   16866 Kyritz  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kyritz – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Ein neues Quartier im Seeviertel entsteht, mit Wohnraum für 160 Familien auf einer Fläche von 99.000 Quadratmetern, einschließlich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Kettenhäuser. Das Projekt soll barrierefreies Wohnen für alle Generationen, einschließlich Senioren und Demenz-WGs, bieten und ist mit grünen und sicheren Umgebungen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kitas und Schulen ausgestattet.
Der Bebauungsplan für das Seeviertel wurde nach Einwänden hinsichtlich der Geschosshöhen angepasst.
Zusätzlich wurde am 10. Juli 2024 der Grundstein für ein neues Veranstaltungsgebäude im Kultur|Kloster|Kyritz gelegt, und eine Baulücke in der Altstadt soll 2025 geschlossen werden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.