Köhn ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
755 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24257
Vorwahl
04385
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Köhnerhegbök, Köhnerholz, Moorrehmen, Selkenrade, Wulfsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
2. Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
3. Bürgeramt Köln
Neumarkt 2
50667 Köln
Gemeinde Köhn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Krefeld oder einem Ort namens Köhn in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in Krefeld und München, aber nicht in Köhn.
- In Krefeld gibt es einen Bebauungsplan 841 (V) südlich der Uerdinger Straße, der eine gemischte Quartiersentwicklung mit Wohnungen, Hotel, Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen vorsieht.
- In München wird der neue Stadtteil Freiham entwickelt, mit umfangreichen Plänen für Wohnungen, Schulen, Grünflächen und eine autoreduzierte Mobilität.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.