Die Gemeinde umfasst die Ortschaften Köhn, Moorrehmen, Mühlen und Pülsen sowie die Ausbauten Bullenbrook, Köhner Hegbök, Köhnerholz, Selkenrade und Wulfsberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
755 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24257                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04385                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Köhnerhegbök, Köhnerholz, Moorrehmen, Selkenrade, Wulfsberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Köln  
   Willy-Brandt-Platz 2  
   50679 Köln  
2. Bezirksregierung Köln  
   Zeughausstraße 2-10  
   50667 Köln  
3. Bürgeramt Köln  
   Neumarkt 2  
   50667 Köln  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Köhn – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Krefeld oder einem Ort namens Köhn in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in Krefeld und München, aber nicht in Köhn.
- In Krefeld gibt es einen Bebauungsplan 841 (V) südlich der Uerdinger Straße, der eine gemischte Quartiersentwicklung mit Wohnungen, Hotel, Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen vorsieht.
- In München wird der neue Stadtteil Freiham entwickelt, mit umfangreichen Plänen für Wohnungen, Schulen, Grünflächen und eine autoreduzierte Mobilität.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.