Er hat etwa 9500 Einwohner. Kösching (bairisch Kesching) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und liegt nordöstlich von Ingolstadt
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9705 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85092                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08456                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Desching-Siedlung                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Kösching, Hauptstraße 1, 85092 Kösching  
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 10, 85049 Ingolstadt  
3. Landratsamt Eichstätt, Marktplatz 1, 85072 Eichstätt  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kösching – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Auf dem ehemaligen Hofmann-Gelände in Kösching soll ein neues Baugebiet entstehen. Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von einkommensgeförderten, frei finanzierten und Seniorenwohnungen in drei- und viergeschossiger Bauweise vor. Die Erschließungsstraße wird sechs Meter breit sein und in einem zwölf Meter breiten Wendehammer enden. Ein Kindergarten und ein Geländestreifen westlich des ehemaligen Sägewerksgeländes sind ebenfalls Teil des Plans. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf der Tagesordnung.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.