Küssaberg ist eine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg an der Schweizer Grenze
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Freiburg                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Waldshut                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5422 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
79790                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07741, 07742                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eichhalden                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Küssaberg  
   Hauptstraße 1  
   79790 Küssaberg  
2. Ordnungsamt Küssaberg  
   Hauptstraße 1  
   79790 Küssaberg  
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen  
   Bahnhofstraße 12  
   79761 Waldshut-Tiengen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Küssaberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Küssaberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf die Gemeinden Klettgau und Jestetten, nicht auf Küssaberg.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.