Küsten ist eine Gemeinde im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Lüchow-Dannenberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1342 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
29482                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05841                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Grünewald                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Deutschland  
2. Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven, Neuenfelder Str. 1, 27472 Cuxhaven, Deutschland  
3. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Schleswig-Holstein, Kisdorfer Weg 6, 24114 Kiel, Deutschland  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Küsten – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungspläne betreffen eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die folgende Änderungen vorsieht:
- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.
- Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, sind nun überall und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.
- Eine Sonderregelung (§ 246e BauGB) ermöglicht den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ohne gesonderten Bebauungsplan, sofern die Kommune zustimmt.
- Umweltberichte sollen kürzer und konzentrierter auf die relevanten Belange werden.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB.
- Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden zukünftig digital veröffentlicht.
- Baulandumlegungen können genutzt werden, um sozialen Wohnraum zu schaffen, indem Gemeinden statt eines Geldwertausgleichs Flächen für sozialen Wohnungsbau verlangen können.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
 
                         
                        
                            Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
                            
                                Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.