Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Laage

Laage ist eine Stadt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6450 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18299
Vorwahl
038459
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 7, 18299 Laage
Am Markt 7, 18299 Laage 18299 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Stadt Laage, Am Markt 1, 18299 Laage
2. Landkreis Rostock, Am Bützower Tor 2, 18273 Güstrow
3. Agentur für Arbeit Güstrow, Am Bahnhof 2, 18273 Güstrow
Gemeinde Laage – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Die Stadt Laage hat den Bebauungsplan Nr. 7 „Am Fischteich“ durch die 7. Änderung aktualisiert. Diese Änderung wurde im September 2022 beschlossen und umfasst Anpassungen für die bauliche Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes an der Pinnower Straße. Der Geltungsbereich der Änderung betrifft spezifische Flurstücke in der Gemarkung Laage und schließt die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die naturschutzrechtlichen Belange ein. Zudem sind Baugrundstücke im Wohngebiet „Am Fischteich“ zur Verfügung, die sofort bebaubar sind und an private Bauherren verkauft werden, unter der Bedingung einer Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.