Ladbergen (plattdeutsch Ladbiärgen) ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49549
Vorwahlen
05485, 05484
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen, Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen
Adressen:
1. Gemeinde Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
2. Bürgeramt Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
3. Ordnungsamt Ladbergen
Am Markt 1
49549 Ladbergen
Gemeinde Ladbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ladbergen hat ihr Einzelhandelskonzept von 2010 fortgeschrieben, um die Entwicklung des Einzelhandelsstandorts nachhaltig zu gestalten. Dies beinhaltet eine aktuelle Bewertung der Einzelhandelssituation, Überprüfung der Zielsetzungen und Steuerungsgrundsätze, sowie Berücksichtigung der Auswirkungen von E-Commerce, der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs. Neue rechtliche Grundlagen, wie die Novellierung der landesplanerischen Vorgaben zum großflächigen Einzelhandel und der neue Einzelhandelserlass, wurden integriert. Die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels erfolgt durch Bauleitpläne, die die Entwicklung der Zentren und Nebenzentren unterstützen und eine ausgewogene Versorgungsstruktur sicherstellen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.