Ladbergen (plattdeutsch Ladbiärgen) ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6821 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49549                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05485, 05484                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen, Hölter, Overbeck, Settel, Wester, Westladbergen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Ladbergen  
   Am Markt 1  
   49549 Ladbergen  
2. Bürgeramt Ladbergen  
   Am Markt 1  
   49549 Ladbergen  
3. Ordnungsamt Ladbergen  
   Am Markt 1  
   49549 Ladbergen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ladbergen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Ladbergen hat ihr Einzelhandelskonzept von 2010 fortgeschrieben, um die Entwicklung des Einzelhandelsstandorts nachhaltig zu gestalten. Dies beinhaltet eine aktuelle Bewertung der Einzelhandelssituation, Überprüfung der Zielsetzungen und Steuerungsgrundsätze, sowie Berücksichtigung der Auswirkungen von E-Commerce, der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs. Neue rechtliche Grundlagen, wie die Novellierung der landesplanerischen Vorgaben zum großflächigen Einzelhandel und der neue Einzelhandelserlass, wurden integriert. Die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels erfolgt durch Bauleitpläne, die die Entwicklung der Zentren und Nebenzentren unterstützen und eine ausgewogene Versorgungsstruktur sicherstellen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.