Ladelund ist eine Gemeinde im Norden des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25926
Vorwahl
04666
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adewadthof, Beckhuus, Beilhh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglck, Dorotheenhof, Engholm, Kätnerlcke, Klint, Königsacker, Kolonistenhäuser, Ladelundfeld, Ladelundmhle, Neuhaus, Neupepersmark, Nordmark, Osterhof, Perholm, Reminenhof, Sandhgel, Schlangental, Stato, Sderfeld, Waldkrug, Westrefeld, Zollhäuser, Adewadthof, Beckhuus, Beilhüh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglück, Dorotheenhof
Adressen:
1. Gemeinde Ladelund
Am Markt 1
25876 Ladelund
2. Landkreis Nordfriesland
Am alten Zoll 1
25813 Husum
3. Amtsgericht Husum
Am Markt 1
25813 Husum
Gemeinde Ladelund – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.