Ladelund ist eine Gemeinde im Norden des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25926
Vorwahl
04666
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adewadthof, Beckhuus, Beilhh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglck, Dorotheenhof, Engholm, Kätnerlcke, Klint, Königsacker, Kolonistenhäuser, Ladelundfeld, Ladelundmhle, Neuhaus, Neupepersmark, Nordmark, Osterhof, Perholm, Reminenhof, Sandhgel, Schlangental, Stato, Sderfeld, Waldkrug, Westrefeld, Zollhäuser, Adewadthof, Beckhuus, Beilhüh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglück, Dorotheenhof
Adressen:
1. Gemeinde Ladelund
Am Markt 1
25876 Ladelund
2. Landkreis Nordfriesland
Am alten Zoll 1
25813 Husum
3. Amtsgericht Husum
Am Markt 1
25813 Husum
Gemeinde Ladelund – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.