Lalling ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Lalling und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94551
Vorwahl
09904
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Datting, Dösing, Durchfurth, Durchfurtherschuß, Euschertsfurth, Frohnmhl, Furthmhle, Gerholling, Ginn, Gottsmannsdorf, Kapfing, Kaußing, Kieflitz, Lalling, Nabin, Oisching, Panholling, Ranzing, Ranzingerberg, Rohrstetten, Stritzling, Urding, Wannersdorf, Watzing, Zueding, Datting, Dösing, Durchfurth, Durchfurtherschuß, Euschertsfurth, Frohnmühl, Furthmühle, Gerholling, Ginn, Gottsmannsdorf, Kapfing, Kaußing, Kieflitz, Nabin, Oisching
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lalling, Hauptstraße 1, 94551 Lalling
2. Finanzamt Deggendorf, Bismarckstraße 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 5, 94469 Deggendorf
Gemeinde Lalling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.