Lam ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93462
Vorwahl
09943
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Absetz, Baumlager, Buchet, Buchetbhl, Engelshtt, Frahels, Frahelsbruck, Gaberlsäg, Ginglmhle, Himmelreich, Hinteröd, Hinterschmelz, Hinterwaldeck, Holzmhle, Htten, Irlmhle, Lambach, Oberschmelz, Rathgeb, Riederberg, Riedermhle, Schmelz, Stierberg, Trailling, Vorderöd, Vorderschmelz, Vorderwaldeck, Absetz, Baumlager, Buchet, Buchetbühl, Engelshütt, Frahels, Frahelsbruck, Gaberlsäg, Ginglmühle, Himmelreich, Hinteröd, Hinterschmelz, Hinterwaldeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lam
Hauptstraße 1
93462 Lam
2. Landratsamt Regen
Hauptstraße 24
94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Lam – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lam in den bereitgestellten Quellen. Der Markt Lam verfügt derzeit über keine eigenen freien Bauplätze, aber es gibt allgemeine Informationen zur Bauantragstellung und -genehmigung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.