Landscheide ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Steinburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
260 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25572                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04858                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ackenboe, Averfleth, Brokreihe, Duckunder, Ecklak-Austrich, Ecklakerhörn, Flethsee, Kanalstrich, Nordbnge, Seedorf, Sushörn, Wetterndorf, Ackenboe, Averfleth, Brokreihe, Duckunder, Ecklak-Austrich, Ecklakerhörn, Flethsee, Kanalstrich, Nordbünge, Seedorf, Sushörn, Wetterndorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Landscheide  
   Hauptstraße 1  
   12345 Landscheide  
2. Ordnungsamt Landscheide  
   Rathausplatz 2  
   12345 Landscheide  
3. Finanzamt Landscheide  
   Steuerstraße 3  
   12345 Landscheide  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Landscheide – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.