Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8356 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
66849                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06371                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmhle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhtte, Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmühle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhütte                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Landstuhl  
   Am Alten Rathaus 1  
   66849 Landstuhl  
2. Ordnungsamt Landstuhl  
   Am Alten Rathaus 1  
   66849 Landstuhl  
3. Bürgeramt Landstuhl  
   Am Alten Rathaus 1  
   66849 Landstuhl  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Landstuhl – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In der Ortsgemeinde Hauptstuhl wird der Bebauungsplan "Am Wäldchen, 3. Änderung und Erweiterung" umgesetzt. Dieser Plan dient der geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Ein Hauptziel ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, da das bestehende Gebäude nicht mehr den funktionellen Anforderungen entspricht. Der Neubau soll auf dem bisherigen Gelände, nördlich des Bestandsgebäudes, erfolgen. Nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus wird das alte Feuerwehrgebäude zurückgebaut. Der Plan bedarf einer Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans "Am Wäldchen, 2. Änderung", da der Neubau in einer öffentlichen Grünfläche geplant ist.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.