Langballig (dänisch Langballe) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24977
Vorwahl
04636
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bönstrup, Bckberg, Bundeslund, Freienwillen, Grnberg, Grundhoffeld, Hohenau, Knös, Kreiberg, Langballigau, Langballigholz, Lundsgaard, Osterholz, Reumoos, Sonnholm, Trollkjer, Unewatt, Unewattfeld, Unewattholz, Unewattmhle, Bönstrup, Bückberg, Bundeslund, Freienwillen, Grünberg, Grundhoffeld, Hohenau, Knös, Kreiberg, Langballigau, Langballigholz, Lundsgaard, Osterholz, Reumoos, Sonnholm, Trollkjer, Unewatt, Unewattfeld, Unewattholz, Unewattmühle
Adressen:
1. Gemeinde Langballig
Hauptstraße 1
24977 Langballig
2. Amtsgericht Flensburg
Schleswiger Straße 74
24941 Flensburg
3. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
Gemeinde Langballig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.