Sie ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24977
Vorwahl
04636
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bönstrup, Bckberg, Bundeslund, Freienwillen, Grnberg, Grundhoffeld, Hohenau, Knös, Kreiberg, Langballigau, Langballigholz, Lundsgaard, Osterholz, Reumoos, Sonnholm, Trollkjer, Unewatt, Unewattfeld, Unewattholz, Unewattmhle, Bönstrup, Bückberg, Bundeslund, Freienwillen, Grünberg, Grundhoffeld, Hohenau, Knös, Kreiberg, Langballigau, Langballigholz, Lundsgaard, Osterholz, Reumoos, Sonnholm, Trollkjer, Unewatt, Unewattfeld, Unewattholz, Unewattmühle
Adressen:
1. Gemeinde Langballig
Hauptstraße 1
24977 Langballig
2. Amtsgericht Flensburg
Schleswiger Straße 74
24941 Flensburg
3. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
Gemeinde Langballig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.