Langenargen ist eine baden-württembergische Gemeinde am Nordufer des Bodensees, etwa acht Kilometer östlich von Friedrichshafen im Bodenseekreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
7658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88085
Vorwahl
07543
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Endringerhof, Hammerschmiede, Mckle, Oberdorf, Schwedi, Tuniswald, Endringerhof, Hammerschmiede, Mückle, Oberdorf, Schwedi, Tuniswald
Adressen:
1. Gemeinde Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
2. Ordnungsamt Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
3. Standesamt Langenargen
Hauptstraße 1
88085 Langenargen
Gemeinde Langenargen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenargen gibt es aktuell Kontroversen um den Bebauungsplan für eine geschützte Streuobstwiese am Mooser Weg. Der Gemeinderat hatte trotz eines earlieren Bürgerentscheids von 2018, der gegen die Bebauung stimmte, im Dezember erneut einen Bebauungsplan aufgestellt. Daraufhin sammelten Bürger erneut Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das sogar doppelt so viele gültige Unterschriften wie nötig erhielt, um einen neuen Bürgerentscheid zu erzwingen. Die Bürger setzen sich für den Erhalt des Naturraums ein und fordern, dass Wohnraum an anderer Stelle geschaffen werden sollte.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung