Langgöns ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35428
Vorwahlen
06403, 06447, 06085, 06033
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
2. Bürgeramt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
3. Ordnungsamt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
Gemeinde Langgöns – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan "Mischplatz" im Ortsteil Niederkleen, veröffentlicht am 5.5.23
- Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan "Herrnacker" Oberkleen, veröffentlicht am 18.04.24
- Bebauungsplan "Blankweg" im Ortsteil Dornholzhausen
- 3. Änderung des Bebauungsplans "Am Lindenbaum" in Lang-Göns
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Steinbruch Niederkleen"
- Bebauungsplan "Süd-Ost", 1. Erweiterung "Am Fauerbacher Rain" Ortsteil Lang-Göns
- Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "An der Butzbacher Str.", Ortsteil Niederkleen
- Bebauungsplan "Am Lindenbaum", OT Lang-Göns, 2. Änderung
- Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Mark", Cleeberg
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Hartplatz Oberkleen"
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Sportplatz Dornholzhausen"
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.