Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langquaid

Langquaid (bairisch: Langad) ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84085
Vorwahl
09452
Adresse derMarktverwaltung
Marktplatz 24, 84085 Langquaid
Marktplatz 24, 84085 Langquaid 84085 Bayern DE
Website
Ortsteile
Adlhausen, Bärnpoint, Böhmhartsberg, Grub, Gschwendt, Gnzenhofen, Hellring, Herrnwahlthann, Kaltenberg, Mitterschneidhart, Neuhaus, Oberschneidhart, Schicka, Schneidhart, Schoissenkager, Stocka, Unterschneidhart, Viehhausen, Adlhausen, Bärnpoint, Böhmhartsberg, Grub, Gschwendt, Günzenhofen, Hellring, Herrnwahlthann, Kaltenberg, Mitterschneidhart, Neuhaus, Oberschneidhart, Schicka, Schneidhart, Schoissenkager, Stocka, Unterschneidhart, Viehhausen
Gemeinde Langquaid – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.