Laubach ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen mit 9575 Einwohnern, davon rund 6000 in der Kernstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35321
Vorwahlen
06405, 06401 (Lauter teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHohl, Bingmhle, Binnenbergermhle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mhle, Walkmhle, AufderHohl, Bingmühle, Binnenbergermühle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, HessenbrückerHammer, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mühle, Walkmühle
Adressen:
1. Stadt Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
2. Ordnungsamt Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
3. Bürgerbüro Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
Gemeinde Laubach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Laubach wird weiterhin auf Basis des rechtswirksam geänderten Flächennutzungsplans der Stadt entwickelt. Es gibt zahlreiche spezifische Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile und Gebiete, wie z.B. die Alterkülzer Straße II, In den Possewiesen, und andere, die regelmäßig überarbeitet und angepasst werden.
Zuletzt wurde am 07.02.2025 eine Änderung des Bebauungsplans erwähnt, die aus dem geänderten Flächennutzungsplan abgeleitet wird.
Zusätzlich wurden in den Gemeinderatssitzungen 2017 verschiedene Bebauungspläne und Änderungen beschlossen, einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplans in der Alterkülzer Straße II und der 2. Änderung des Bebauungsplans in den Possewiesen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.