Laugna ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86502
Vorwahl
08272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch, Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
2. Ordnungsamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
3. Bauamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
Gemeinde Laugna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Laugna entstehen 17 neue Bauplätze in Osterbuch, nachdem der Gemeinderat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Zudem ist die Erweiterung des Gewerbegebiets West in Laugna geplant, wobei ein Grundstück am Ortsrand in Richtung Hettlingen hinzukommt. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Bocksberg ist ebenfalls in Bearbeitung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.