Laugna ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86502
Vorwahl
08272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch, Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
2. Ordnungsamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
3. Bauamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
Gemeinde Laugna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Laugna entstehen 17 neue Bauplätze in Osterbuch, nachdem der Gemeinderat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Zudem ist die Erweiterung des Gewerbegebiets West in Laugna geplant, wobei ein Grundstück am Ortsrand in Richtung Hettlingen hinzukommt. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Bocksberg ist ebenfalls in Bearbeitung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.