Lauta (sorbisch Łuty) ist eine Kleinstadt im Norden des sächsischen Landkreises Bautzen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02991
Vorwahl
035722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lauta
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauta
Hauptstraße 1
02991 Lauta
2. Bürgeramt Lauta
Markt 1
02991 Lauta
3. Ordnungsamt Lauta
Hauptstraße 1
02991 Lauta
Gemeinde Lauta – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Lauta beschloss die Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenstadt Erika 2030+“ und billigte den 2. Entwurf in der Fassung vom 22.05.2024. Die Planunterlagen werden im Zeitraum vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 offengelegt. Der Bebauungsplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen und den Bedarf an erschlossenen Bauflächen decken.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.