Lauterhofen ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92283
Vorwahl
09186
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermhle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermhle, Hansmhle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen, Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermühle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermühle, Hansmühle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen
Adressen:
1. Gemeinde Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
2. Landratsamt Amberg-Sulzbach
Am Schloß 1
92224 Amberg
3. Einwohnermeldeamt Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
Gemeinde Lauterhofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.