Lauterhofen ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92283
Vorwahl
09186
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermhle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermhle, Hansmhle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen, Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermühle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermühle, Hansmühle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen
Adressen:
1. Gemeinde Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
2. Landratsamt Amberg-Sulzbach
Am Schloß 1
92224 Amberg
3. Einwohnermeldeamt Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
Gemeinde Lauterhofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung