Lauterhofen ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92283
Vorwahl
09186
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermhle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermhle, Hansmhle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen, Brunn, Eidelberg, Engelsberg, Fischermühle, Gebertshofen, Habsberg, Hadermühle, Hansmühle, Inzenhof, Landnerhof, Marbertshofen, Muttenshofen, Niesaß, Ramertshofen, Reitelshofen, Richthofen, Ruppertslohe, Schweibach, Trautmannshofen
Adressen:
1. Gemeinde Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
2. Landratsamt Amberg-Sulzbach
Am Schloß 1
92224 Amberg
3. Einwohnermeldeamt Lauterhofen
Hauptstraße 1
92283 Lauterhofen
Gemeinde Lauterhofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.