Leiblfing ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
4235 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94339
Vorwahl
09427
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altfalterloh, Ausserhienthal, Burgstall, Dirschkirn, Eschlbach, Eschlspitz, Fendl, Haidersberg, Kaltenbrunn, Kapitelholz, Reifberg, Rutzenbach, Schleinkof, Schwimmbach, Seibersdorf, Siffelbrunn, Spitalholz, Straßmhle, Wackerstall, Altfalterloh, Ausserhienthal, Burgstall, Dirschkirn, Eschlbach, Eschlspitz, Fendl, Haidersberg, Kaltenbrunn, Kapitelholz, Reifberg, Rutzenbach, Schleinkof, Schwimmbach, Seibersdorf, Siffelbrunn, Spitalholz, Straßmühle, Wackerstall
Adressen:
1. Gemeinde Leiblfing, Hauptstraße 1, 94339 Leiblfing
2. Finanzamt Straubing, Dr.-Gottfried-Creutzberger-Straße 1, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Wörther Straße 8, 94315 Straubing
Gemeinde Leiblfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung