Leiblfing ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
4235 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94339
Vorwahl
09427
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altfalterloh, Ausserhienthal, Burgstall, Dirschkirn, Eschlbach, Eschlspitz, Fendl, Haidersberg, Kaltenbrunn, Kapitelholz, Reifberg, Rutzenbach, Schleinkof, Schwimmbach, Seibersdorf, Siffelbrunn, Spitalholz, Straßmhle, Wackerstall, Altfalterloh, Ausserhienthal, Burgstall, Dirschkirn, Eschlbach, Eschlspitz, Fendl, Haidersberg, Kaltenbrunn, Kapitelholz, Reifberg, Rutzenbach, Schleinkof, Schwimmbach, Seibersdorf, Siffelbrunn, Spitalholz, Straßmühle, Wackerstall
Adressen:
1. Gemeinde Leiblfing, Hauptstraße 1, 94339 Leiblfing
2. Finanzamt Straubing, Dr.-Gottfried-Creutzberger-Straße 1, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Wörther Straße 8, 94315 Straubing
Gemeinde Leiblfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung