Leiblfing ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
4235 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94339
Vorwahl
09427
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altfalterloh, Ausserhienthal, Burgstall, Dirschkirn, Eschlbach, Eschlspitz, Fendl, Haidersberg, Kaltenbrunn, Kapitelholz, Reifberg, Rutzenbach, Schleinkof, Schwimmbach, Seibersdorf, Siffelbrunn, Spitalholz, Straßmhle, Wackerstall, Altfalterloh, Ausserhienthal, Burgstall, Dirschkirn, Eschlbach, Eschlspitz, Fendl, Haidersberg, Kaltenbrunn, Kapitelholz, Reifberg, Rutzenbach, Schleinkof, Schwimmbach, Seibersdorf, Siffelbrunn, Spitalholz, Straßmühle, Wackerstall
Adressen:
1. Gemeinde Leiblfing, Hauptstraße 1, 94339 Leiblfing
2. Finanzamt Straubing, Dr.-Gottfried-Creutzberger-Straße 1, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Wörther Straße 8, 94315 Straubing
Gemeinde Leiblfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.