Leinach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3112 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
97274                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09364                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Leinach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Leinach  
   Hauptstraße 1  
   97268 Leinach  
2. Landkreis Würzburg  
   Am Alten Güterbahnhof 1  
   97070 Würzburg  
3. Wasserwirtschaftsamt Würzburg  
   Am Schießhaus 1  
   97072 Würzburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Leinach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.