Leipzig (.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˈlaɪ̯pt͡sɪç]; Mundart Leibzsch) ist eine kreisfreie Stadt sowie mit 596.517 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2018) die größte Stadt im Freistaat Sachsen
Bundesland
Einwohner
601.866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04103–04357
Vorwahlen
0341, 034297, 034298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leipzig, Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
2. Landratsamt Leipzig, Hainstraße 11, 04552 Borna
3. Agentur für Arbeit Leipzig, Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig
Gemeinde Leipzig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die Neue Messe in Leipzig wird aktualisiert, um auf veränderte Rahmenbedingungen und Ansprüche zu reagieren. Der ursprüngliche Plan stammt aus 1993, yet in den letzten 30 Jahren haben sich die Bedürfnisse der Messe und der Umweltthemen signifikant gewandelt. Die Aktualisierung soll Platz für Open-Air-Veranstaltungen und Raum für erneuerbare Energien schaffen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen umfassen, wie die Begrünung und den Regenwasserrückhalt.
Es gab Diskussionen und Anträge im Stadtrat, insbesondere bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen für Grünverluste, die innerhalb des Planungsgebietes oder zumindest innerhalb der Ortsteile von Seehausen erfolgen sollen. Der Ortschaftsrat Seehausen forderte, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht außerhalb des Gebiets durchgeführt werden sollten, um lokale Belastungen nicht zu verschärfen.
Die Vorlage zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde mit 56 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen, jedoch mit der Zusage, die Anträge zur Abwägung und Prüfung in den Planungsprozess einzubeziehen. Es besteht ein großer Bedarf an Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich der Neuen Messe, einschließlich der Begrünung und des Regenwasserrückhalts.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.