Leisnig ist eine Stadt an der Freiberger Mulde im Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen, rund 50 km südöstlich von Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04703
Vorwahl
034321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
2. Bürgeramt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
3. Ordnungsamt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Gemeinde Leisnig – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Leisnig hat den geänderten Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windenergie gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Plan zielt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien ab. Es werden neue Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, unter Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsbelangen. Die öffentliche Auslegung fand vom 13.03.2023 bis 31.03.2023 statt. Der Plan umfasst Korrekturen und Ergänzungen zu Windflächen, Waldabständen, Umweltauswirkungen und Rechtsvorgaben, einschließlich des Wind-an-Land-Gesetzes und des Klimaschutzgebots.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.