Leisnig ist eine Stadt an der Freiberger Mulde im Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen, rund 50 km südöstlich von Leipzig.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mittelsachsen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8207 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04703                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
034321                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Leisnig  
   Markt 1  
   04703 Leisnig  
2. Bürgeramt Leisnig  
   Markt 1  
   04703 Leisnig  
3. Ordnungsamt Leisnig  
   Markt 1  
   04703 Leisnig  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Leisnig – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            Die Stadt Leisnig hat den geänderten Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windenergie gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Plan zielt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien ab. Es werden neue Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, unter Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsbelangen. Die öffentliche Auslegung fand vom 13.03.2023 bis 31.03.2023 statt. Der Plan umfasst Korrekturen und Ergänzungen zu Windflächen, Waldabständen, Umweltauswirkungen und Rechtsvorgaben, einschließlich des Wind-an-Land-Gesetzes und des Klimaschutzgebots.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.