Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Bebauungsplan24 Lemwerder

Lemwerder ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch in Deutschland.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
7047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27809
Vorwahl
0421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf, Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbüttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder

2. Ordnungsamt Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder

3. Einwohnermeldeamt Lemwerder
Bahnhofstraße 1
27809 Lemwerder
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lemwerder plant die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Butzhausen. Dazu wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert (2. Änderung) und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ aufgestellt. Die Planungsunterlagen wurden vom 13. Mai 2024 bis 13. Juni 2024 der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 18 ha und weist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Agri-Photovoltaik aus.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.