Lemwerder ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch in Deutschland.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Wesermarsch                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7047 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
27809                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
0421                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf, Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbüttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Lemwerder  
   Bahnhofstraße 1  
   27809 Lemwerder  
2. Ordnungsamt Lemwerder  
   Bahnhofstraße 1  
   27809 Lemwerder  
3. Einwohnermeldeamt Lemwerder  
   Bahnhofstraße 1  
   27809 Lemwerder  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Lemwerder – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Lemwerder plant die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Butzhausen. Dazu wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert (2. Änderung) und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ aufgestellt. Die Planungsunterlagen wurden vom 13. Mai 2024 bis 13. Juni 2024 der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 18 ha und weist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Agri-Photovoltaik aus.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.