Lengede ist eine Gemeinde im Südosten des Landkreises Peine in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38268
Vorwahlen
05174, 05344
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
2. Landkreis Wolfenbüttel
Wilhelmstraße 1
38300 Wolfenbüttel
3. Einwohnermeldeamt Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
Gemeinde Lengede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne in Lengede zielen auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen berücksichtigt. Sie sollen eine menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, sowie Klimaschutz und Klimaanpassung fördern. Aktuelle Änderungen umfassen den Bebauungsplan Nr. 006 Oberer Meeracker.
Zudem plant die Gemeinde Lengede unter der Führung des grünen Bürgermeisterkandidaten Lutz Güntzel, bis 2035 klimaneutral zu werden, was durch den Ausbau des Radwegenetzes, die Förderung der Solarstromerzeugung und die vernünftige Entwicklung der Ortszentren erreicht werden soll.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.