Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Lenggries

Lenggries ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
10.058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83661
Vorwahlen
08042, 08045
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Almbach, AmKeilkopf, AmTratenbach, Anger, Bairahof, Bayernhtte, Brauneckhtte, Denkalm, Ertlhöfe, Fleck, Florianshtte, Gilgenhöfe, Graben, Hellerschwang, Hohenburg, Hohenreuth, Hohenwiesen, Holz, Kalvarienberg, Klaffenbach, Kotalm, Kranzer, Langeneck, Leger, Luitpolderhöfe, Mhlbach, Obermurbach, Rauchenberg, Reiseralm, Rieschenhöfe, Schlegldorf, Seekarhtte, Seiboldhöfe, Steinbach, Unterluß, Untermurbach, Vorderriß, Wasenstein, Wegscheid, Wies
Adressen:
1. Gemeinde Lenggries, Hauptstraße 4, 83661 Lenggries
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kaiserstraße 12, 83646 Bad Tölz
3. Finanzamt Bad Tölz, Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Lenggrieser Gemeinderat hat erneut den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Kasernenareal abgelehnt, trotz dringenden Bedarfs an Unterkünften. Das Landratsamt kündigte an, die Genehmigung trotzdem zu erteilen, berufend auf planungsrechtliche Lockerungen im Baugesetzbuch, die bis 2027 befristet sind. Die Gemeinde argumentierte gegen den Bau wegen fehlender sozialer Bereiche, Spielplätze, Freizeitflächen und mangelnder Anbindung an den ÖPNV sowie Straßenbeleuchtung.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.