Lenzerwische (von Wische, niederdeutsch für Wiese, Weideland) ist eine Gemeinde des Amtes Lenzen-Elbtalaue im Landkreis Prignitz in Brandenburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Prignitz                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
460 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
19309                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038758                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Lenzerwische, Hauptstraße 1, 04886 Lenzerwische  
2. Ordnungsamt Lenzerwische, Hauptstraße 1, 04886 Lenzerwische  
3. Finanzamt Torgau, Bahnhofstraße 6, 04860 Torgau
                        
                        
                            
                                Gemeinde Lenzerwische – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.