Leopoldshöhe (plattdeutsch: Up’r Höchte Up’r Höh) ist eine Gemeinde im Kreis Lippe und liegt an dessen Grenze zur kreisfreien Stadt Bielefeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
16.413 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33818
Vorwahlen
05208, 05202, 05232, 05222
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Krentrup
Adressen:
1. Gemeinde Leopoldshöhe
Am Rathaus 1
33849 Leopoldshöhe
2. Bürgeramt Leopoldshöhe
Am Rathaus 1
33849 Leopoldshöhe
3. Ordnungsamt Leopoldshöhe
Am Rathaus 1
33849 Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet Brunsheide in Leopoldshöhe hat seine vorletzte Hürde genommen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmte mehrheitlich für den seit 2019 erarbeiteten Plan. Die Gemeinde hat Förderzusagen des Landes in Höhe von 785.000 Euro erhalten, die für Planungskosten und die Verwirklichung eines Grünzuges bestimmt sind.
Die Erschließungsarbeiten und die Grundstücksvermarktung sollen im Jahr 2024 beginnen. Es ist geplant, die Vergabe der Grundstücke in fünf Losen durchzuführen, mit einem vorherigen Interessensbekundungsverfahren bis zum 12.04.2024.
Anwohner hatten Fragen zu den geplanten Parkhäusern und anderen Aspekten des Projekts, die von der Stadtplanerin der Gemeindeverwaltung beantwortet wurden. Die Entwicklung des Gebiets umfasst auch die Planung von Grünräumen, Spielflächen, Quartiersplätzen und einer umfassenden Infrastruktur, einschließlich Straßennetzhierarchie und Verkehrsmanagement.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.