Leuna ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
13.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06237
Vorwahlen
034204, 03461, 03462, 034638, 034639, 034446, 03638
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
2. Ordnungsamt Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
3. Bürgeramt Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
Gemeinde Leuna – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Saalekreis hat rund 16 Hektar Fläche von der BVVG gekauft, um den neuen Chemiepark Leuna 3 zu entwickeln. Die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH verhandelt derzeit mit weiteren Flächeneigentümern. Seit Juni 2021 liegt der Aufstellungsbeschluss der Stadt Merseburg für den Bebauungsplan vor, und es wird intensiv an diesem gearbeitet. Eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zum Projekt wurde im Februar 2023 abgeschlossen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.