Lichterfeld-Schacksdorf (niedersorbisch Swětłe-Šachlejce) ist eine Gemeinde im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg (Deutschland) und gehört dem Amt Kleine Elster (Niederlausitz) mit Sitz in der Gemeinde Massen-Niederlausitz an.
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lichterfeld-Schacksdorf
Hauptstraße 1
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
2. Bürgeramt Lichterfeld-Schacksdorf
Hauptstraße 2
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
3. Ordnungsamt Lichterfeld-Schacksdorf
Am Markt 3
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.