Liebenau ist eine Gemeinde im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Liebenau.
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3797 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
31618
Vorwahl
05023
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Döhrenkamp, Eickhof, Ersen, Grimelsheim, LiebenauerHeide, Rothenkamp, Döhrenkamp, Eickhof, Ersen, Grimelsheim, LiebenauerHeide, Rothenkamp
Adressen:
1. Gemeinde Liebenau, Hauptstraße 1, 88299 Liebenau
2. Ordnungsamt Liebenau, Hauptstraße 1, 88299 Liebenau
3. Bürgeramt Liebenau, Hauptstraße 1, 88299 Liebenau
Gemeinde Liebenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.