Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lilienthal

Lilienthal (Plattdeutsch Leendaal oder Lelendaal) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen und grenzt unmittelbar an die Stadt Bremen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
19.922 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28865
Vorwahlen
04298, 04792, 04208, 04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Lilienthal, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus, Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus
Adressen:
1. Gemeinde Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
2. Einwohnermeldeamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
3. Ordnungsamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lilienthal hat am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 117 „Lüningseer Straße“ getroffen.

Der Bebauungsplan Nr. 145 „Parkplatz Molkerei Dehlwes“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung in der Wümme-Zeitung in Kraft getreten.

Die 15. Flächennutzungsplanberichtigung für den Bebauungsplan Nr. 88 „Klostermoor“ – 3. Änderung wurde am 23.09.2024 festgestellt.

Die Außenbereichssatzung Nr. 15 „Westerweder Straße“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.