Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lilienthal

Lilienthal (Plattdeutsch Leendaal oder Lelendaal) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen und grenzt unmittelbar an die Stadt Bremen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
19.922 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28865
Vorwahlen
04298, 04792, 04208, 04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Lilienthal, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus, Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus
Adressen:
1. Gemeinde Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
2. Einwohnermeldeamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
3. Ordnungsamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lilienthal hat am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 117 „Lüningseer Straße“ getroffen.

Der Bebauungsplan Nr. 145 „Parkplatz Molkerei Dehlwes“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung in der Wümme-Zeitung in Kraft getreten.

Die 15. Flächennutzungsplanberichtigung für den Bebauungsplan Nr. 88 „Klostermoor“ – 3. Änderung wurde am 23.09.2024 festgestellt.

Die Außenbereichssatzung Nr. 15 „Westerweder Straße“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.